Lebensmitttel-Informations-Verordnung (LMIV)

Die Abkürzung LMIV steht für „Lebensmittelinformationsverordnung“. Es handelt sich hierbei um die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 und dient als Kennzeichnung der Lebensmittel.

Für Hotels und Restaurant bedeutet es, dass die Lebensmittel mit der EU FIC 1169/2011 aufgeführten 14 Allergene gekennzeichnet werden müssen.

Die Allergeneninformationen müssen entweder auf der Speisekarte oder bei der Bereitstellung der Lebensmittel gegeben werden.

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